Verbrauch und Maßnahme erfassen
Energie- und Materialflüsse auswerten und das technische Ziel eindeutig definieren.
Wer Energie- und Materialeinsatz senkt, verbessert die Kostenbasis seines Betriebs. Die direkte Zuschussförderung der EEW kann den Schritt zu effizienteren Anlagen und erneuerbarer Prozesswärme finanziell erleichtern.
Eine moderne Anlage soll nicht nur auf dem Papier effizient sein. Für die Entscheidung zählen Anschaffung, Nutzung, Energiebedarf und Wartung über die gesamte Betriebszeit. Ein Zuschuss kann die Anfangsbelastung senken; die spätere Einsparung muss aus dem tatsächlichen Einsatz entstehen. Deshalb lohnt es sich, Angebote, technische Auslegung und Verbrauchsdaten zusammen auszuwerten.
Für förderfähige betriebliche Investitionen in Deutschland. Welche Maßnahme passt, richtet sich nach dem EEW-Modul. Die Einstufung als kleines, mittleres oder großes Unternehmen ist einschließlich relevanter Unternehmensverbindungen zu prüfen.

bis zu 60 % direkter Zuschuss für bestimmte Prozesswärme-Investitionen kleiner Unternehmen
Modul 2: Prozesswärme: Bei geeigneten Solarkollektoren, Wärmepumpen und Geothermie sind 60 % für kleine, 50 % für mittlere und 40 % für große Unternehmen vorgesehen. Für Biomasse gelten niedrigere Quoten.
Modul 3: Transparenz schaffen: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie geeignete Energiemanagement-Software: 45 % für kleine, 35 % für mittlere und 25 % für große Unternehmen.
Obergrenzen: In Modul 2 und Modul 3 beträgt die Zuschussobergrenze jeweils 20 Mio. € für zusammenhängende Maßnahmen. Technische und beihilferechtliche Bedingungen bleiben maßgeblich.
Zuschussvariante über BAFA / Förderzentrale Deutschland. Modul, technische Anforderungen und Unternehmensgröße bestimmen die Förderhöhe. Förderzugang und zulässigen Vorhabenbeginn unbedingt vor verbindlicher Umsetzung prüfen.
Ein förderfähiges kleines Unternehmen investiert angenommen 500.000 € in eine geeignete Prozesswärmelösung nach Modul 2. Bei 60 % beträgt der rechnerische direkte Zuschuss 300.000 €. 200.000 € verbleiben als Eigenanteil; nicht förderfähige Positionen kommen gegebenenfalls hinzu.
Rechenbeispiel zur Einordnung. Die tatsächliche Bewilligung hängt von Förderfähigkeit, anerkannten Kosten und Programmvorgaben ab.
Energie- und Materialflüsse auswerten und das technische Ziel eindeutig definieren.
Förderfähige Kosten, Modulanforderungen und notwendige Nachweise gemeinsam mit der technischen Planung klären.
Antrag, zulässigen Start und Mittelbedarf abstimmen; auch eine mögliche Vorfinanzierung bis zur Zuschussauszahlung berücksichtigen.
Nein. 60 % beziehen sich hier auf bestimmte Maßnahmen kleiner Unternehmen in Modul 2. Andere Technologien, Unternehmensgrößen und Module haben andere Quoten. Die Rechnung muss deshalb immer von der konkreten Anlage und den anerkannten Kosten ausgehen.
Vertrauen beginnt mit einem persönlichen Gespräch – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Mit einer nachvollziehbaren Investitionsplanung wird sichtbar, welche Maßnahme Ihren Betrieb wirtschaftlich voranbringen kann.
Kontakt aufnehmeninfo@sommerag.euStand: 8. Oktober 2026. Beträge beziehen sich auf förderfähige Kosten und die jeweils genannten Voraussetzungen. Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie, der konkrete Förderaufruf und die Bewilligung. Kein Förderanspruch; Zuschüsse bleiben bei ordnungsgemäßer Verwendung und Einhaltung der Förderbedingungen nicht rückzahlbar.