Förderprogramme

EIC Accelerator

Sie haben eine technologische Innovation mit großem Marktpotenzial – und der nächste Entwicklungsschritt ist kapitalintensiv? Der EIC Accelerator unterstützt ambitionierte Start-ups und KMU auf dem Weg zur Skalierung.

Technologie allein reicht nicht. Der Wachstumspfad muss überzeugen.

Ein guter Prototyp ist ein Anfang. Für den nächsten Schritt braucht es eine nachvollziehbare Antwort auf die Frage, warum Kunden gerade Ihre Lösung einsetzen werden. Der EIC richtet sich an Vorhaben mit erheblichem Innovationsrisiko und der Chance, neue Märkte zu schaffen oder bestehende grundlegend zu verändern. Das Geschäftsmodell sollte ebenso durchdacht sein wie die Technologie.

Für wen kommt die Förderung infrage?

Für einzelne Start-ups und KMU aus förderfähigen EU- oder assoziierten Ländern. Im Mittelpunkt stehen Innovationsaktivitäten auf den Technologiereifegraden TRL 6–8; die Zuschussaktivitäten sollen grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.

Persönlicher Austausch im Team der Dr. Sommer AG

Förderhöhe und Voraussetzungen

unter 2,5 Mio. € nicht rückzahlbarer Zuschuss für Innovationsaktivitäten

  • bis 70 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • bis 10 Mio. € zusätzliches Beteiligungskapital möglich

Zuschuss: Förderung als Pauschalbetrag unter 2,5 Mio. €, auf Basis von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Die Zuschussvariante ist auch eigenständig möglich.

Beteiligungskapital: Zusätzlich sind bis zu 10 Mio. € über den Investitionsbaustein möglich. Dieses Kapital ist kein Zuschuss: Bewertung, Beteiligung und Konditionen werden gesondert geprüft und vereinbart.

Auswahl: Kurzantrag, Vollantrag und Jurygespräch prüfen Technologie, Markt und Umsetzungskraft. Eine gute Idee allein begründet keinen Förderanspruch.

Nächster Vollantrags-Stichtag: 4. November 2026. Für den Vollantrag ist ein erfolgreich bewerteter Kurzantrag erforderlich. Kurzanträge können laufend eingereicht werden; ausreichend Vorlauf einplanen.

2,1 Mio. € Zuschuss für den nächsten Entwicklungsschritt

Bei angenommenen 3.000.000 € förderfähigen Innovationskosten und einer Quote von 70 % ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von 2.100.000 €. Der Eigenanteil beträgt 900.000 €. Eine mögliche Beteiligung wird separat betrachtet und ist nicht Teil dieses Zuschussbeispiels.

Rechenbeispiel zur Einordnung. Die tatsächliche Bewilligung hängt von Förderfähigkeit, anerkannten Kosten und Programmvorgaben ab.

Die nächsten Schritte

Die Neuheit beweisen

Technischen Vorsprung, Schutzposition und den konkreten Kundennutzen anhand nachvollziehbarer Belege darstellen.

Wachstum finanzierbar machen

Entwicklungsbudget, Mittelbedarf und geplante Umsätze zu einer belastbaren Unternehmensplanung verbinden.

Für die Jury verdichten

Die zentralen Annahmen so formulieren, dass Team, Technologie und Markt auch in einem kurzen Gespräch überzeugen.

Müssen Unternehmensanteile abgegeben werden?

Bei einer reinen Zuschussförderung entsteht durch den Zuschuss keine Beteiligung. Wenn Sie den Investitionsbaustein nutzen, kommen dagegen eigene Beteiligungs- oder vergleichbare Investitionsbedingungen hinzu. Beide Entscheidungen sollten getrennt vorbereitet werden.

Kontakt

Vertrauen beginnt mit einem persönlichen Gespräch – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Stefan Marty
Stefan Marty

Machen Sie Ihren nächsten Wachstumsschritt konkret.

Besprechen wir, welche Zahlen und Annahmen Ihre Innovationsgeschichte tragen – vom Entwicklungsbudget bis zur Finanzplanung für die Skalierung.

Kontakt aufnehmeninfo@sommerag.eu
Programmquellen

Stand: 8. Oktober 2026. Beträge beziehen sich auf förderfähige Kosten und die jeweils genannten Voraussetzungen. Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie, der konkrete Förderaufruf und die Bewilligung. Kein Förderanspruch; Zuschüsse bleiben bei ordnungsgemäßer Verwendung und Einhaltung der Förderbedingungen nicht rückzahlbar.