Hochschule einbinden
Das Gründungsnetzwerk ansprechen und die Voraussetzungen des Teams sowie die fachliche Betreuung prüfen.
Eine gute Forschungsidee braucht Zeit für Kundengespräche, einen tragfähigen Businessplan und die ersten Anwendungsschritte. EXIST schafft dafür einen finanziellen Rahmen – über die Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Zwischen einer vielversprechenden Idee und einem funktionierenden Geschäftsmodell liegen viele Entscheidungen. Welches Problem lösen Sie zuerst? Wer bezahlt dafür? Was muss ein erster Prototyp wirklich können? Ein klarer Entwicklungsplan schützt vor teuren Umwegen. Die Förderphase lässt sich nutzen, um Annahmen systematisch zu testen und die wirtschaftlichen Grundlagen für die spätere Gesellschaft aufzubauen.
Für innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bis zu drei Teammitglieder können für zwölf Monate gefördert werden. Die Gründung darf nach den Programmvorgaben zum Förderbeginn noch nicht erfolgt sein.

bis 3.000 € monatliches Stipendium je promovierter Person
Monatliche Stipendien: Promovierte: 3.000 €; Hochschulabsolventen: 2.500 €; Personen mit anerkannter Berufsausbildung: 2.000 €; Studierende: 1.000 €.
Sachmittel: Für Teams bis zu 30.000 €, für Einzelgründungen bis zu 10.000 €. Die Mittel sind zweckgebunden für das Vorhaben einzuplanen.
Coaching und Familie: Bis zu 5.000 € für Coaching; zusätzlich 150 € Kinderzuschlag pro Kind und Monat für die jeweils berechtigte Person.
Antrag über Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die persönliche Förderfähigkeit, die Teamzusammensetzung und der Gründungszeitpunkt müssen vorab mit der antragstellenden Einrichtung geklärt werden.
Drei förderfähige Hochschulabsolventen erhalten bei 2.500 € monatlich über zwölf Monate zusammen 90.000 € Stipendien. Mit 30.000 € Sachmitteln und 5.000 € Coaching ergibt sich rechnerisch ein Rahmen von 125.000 €. Die Bestandteile sind getrennt zweckgebunden; es handelt sich nicht um einen frei verfügbaren Pauschalzuschuss.
Rechenbeispiel zur Einordnung. Die tatsächliche Bewilligung hängt von Förderfähigkeit, anerkannten Kosten und Programmvorgaben ab.
Das Gründungsnetzwerk ansprechen und die Voraussetzungen des Teams sowie die fachliche Betreuung prüfen.
Kundengruppe, Nutzen, Wettbewerb und den ersten wirtschaftlich sinnvollen Anwendungsfall herausarbeiten.
Meilensteine, Sachmittel und die Finanzierung nach Förderende realistisch planen.
Die Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Antrag und begleitet das Vorhaben. Stipendien, Sachmittel und Coaching folgen unterschiedlichen Verwendungszwecken. Gesellschaftsgründung und Förderbeginn sollten deshalb zeitlich abgestimmt werden.
Vertrauen beginnt mit einem persönlichen Gespräch – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Eine frühe Finanz- und Unternehmensplanung hilft, das Förderjahr sinnvoll zu nutzen und den Übergang in die eigene Gesellschaft vorzubereiten.
Kontakt aufnehmeninfo@sommerag.euStand: 8. Oktober 2026. Beträge beziehen sich auf förderfähige Kosten und die jeweils genannten Voraussetzungen. Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie, der konkrete Förderaufruf und die Bewilligung. Kein Förderanspruch; Zuschüsse bleiben bei ordnungsgemäßer Verwendung und Einhaltung der Förderbedingungen nicht rückzahlbar.