Förderprogramme

LIFE

Weniger Abfall, widerstandsfähige Ökosysteme oder wirksamer Klimaschutz: LIFE unterstützt Vorhaben, die messbare Verbesserungen in die Praxis bringen. Ein guter Ansatz verbindet ökologische Wirkung mit einem umsetzbaren Projektplan.

Die Wirkung muss über das Projektende hinausreichen.

Eine neue Kreislauflösung überzeugt dann, wenn ihre Vorteile auch im Alltag sichtbar werden. Welche Stoffströme verändern sich? Wer setzt das Verfahren ein? Und lässt es sich an anderen Standorten wiederholen? Solche Fragen geben einem LIFE-Vorhaben Substanz. Eine saubere Ausgangsbasis und nachvollziehbare Zielwerte helfen, aus einer guten Absicht ein überprüfbares Ergebnis zu machen.

Für wen kommt die Förderung infrage?

Für geeignete Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere juristische Personen in der EU oder mit passender Programmassoziierung. Einzel- und Verbundprojekte sind je nach Ausschreibung möglich. Die konkrete Länder- und Themenzulassung ist zu prüfen.

Persönlicher Austausch im Team der Dr. Sommer AG

Förderhöhe und Voraussetzungen

bis zu 60 % EU-Zuschuss bei vielen Projektarten

  • bis 75 % für bestimmte Natur- und Biodiversitätsprojekte
  • 601,5 Mio. € Gesamtbudget der LIFE-Aufrufe 2026; kein Einzelzuschuss

Standardförderung: Viele Projektarten können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten erhalten. Maßgeblich ist der jeweilige Aufruf.

Natur und Biodiversität: Für Projekte, die besondere Anforderungen erfüllen, sind bis zu 75 % möglich. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für Umweltvorhaben.

Förderrahmen: Die 601,5 Mio. € des Aufrufjahres 2026 verteilen sich auf mehrere Themen und Projektarten; daraus ergibt sich kein Anspruch je Antragsteller.

Standardprojekte 2026: Frist abgelaufen. Die Frist vieler Standard Action Projects endete am 22. September 2026. Für weitere Projektarten gelten eigene Termine. Neue Vorhaben können jetzt für einen passenden künftigen Aufruf vorbereitet werden.

900.000 € Zuschuss für 1,5 Mio. € Projektkosten

Bei 1.500.000 € förderfähigen Kosten und einer angenommenen Quote von 60 % beträgt der rechnerische Zuschuss 900.000 €. 600.000 € verbleiben als Eigenanteil. Dieses Beispiel zeigt die Größenordnung eines möglichen Vorhabens; es ist keine Aussage über einen offenen Call oder eine Bewilligung.

Rechenbeispiel zur Einordnung. Die tatsächliche Bewilligung hängt von Förderfähigkeit, anerkannten Kosten und Programmvorgaben ab.

Die nächsten Schritte

Ausgangslage erfassen

Materialströme, Umweltbelastung oder Klimarisiko so dokumentieren, dass die spätere Verbesserung messbar wird.

Umsetzung organisieren

Partner, Genehmigungen, Praxiserprobung und die Nutzung der Ergebnisse früh zusammenführen.

Nächsten Aufruf vorbereiten

Ein belastbares Projektkonzept und ein realistisches Budget schaffen Spielraum, sobald ein passendes Förderfenster feststeht.

Lohnt sich die Vorbereitung trotz abgelaufener Frist?

Ja, wenn das Vorhaben auch unternehmerisch oder fachlich trägt. Messdaten, Partnerabsprachen und Kostenplanung benötigen Zeit. Eine gründliche Vorbereitung ermöglicht später eine klare Entscheidung, statt ein Projekt kurzfristig an einen unpassenden Call anzupassen.

Kontakt

Vertrauen beginnt mit einem persönlichen Gespräch – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Laura Muntzdorf
Laura Muntzdorf

Planen Sie die nächste Umweltwirkung heute.

Besprechen wir die wirtschaftlichen Grundlagen Ihres Vorhabens – damit aus einem überzeugenden Umweltziel ein realistisch finanzierbares Projekt wird.

Kontakt aufnehmeninfo@sommerag.eu
Programmquellen

Stand: 8. Oktober 2026. Beträge beziehen sich auf förderfähige Kosten und die jeweils genannten Voraussetzungen. Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie, der konkrete Förderaufruf und die Bewilligung. Kein Förderanspruch; Zuschüsse bleiben bei ordnungsgemäßer Verwendung und Einhaltung der Förderbedingungen nicht rückzahlbar.